Funktion einer Radarfalle
Blitzer und ihre Messfehler
Um das ständig steigende Verkehrsaufkommen richtig zu überwachen, ist die Polizei auf technische Hilfsmittel wie Blitzer angewiesen. Bei der Überwachung von Verkehrssündern werden verschiedene Messtechniken eingesetzt. Doch wie funktionieren Blitzer und wie sollen Messfehler vermieden werden? // Franziska Sporon und Liesa Seifert
7.2.2014 // Es besteht eine weit verbreitete Auffassung, dass die Messungen durch Blitzgeräte nicht angreifbar sind. Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass Messfehler auftreten.
Funktionsprinzip der Messtechniken
Zur Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr setzen die Polizei oder andere Behörden unterschiedliche Messgeräte ein. Unterschieden wird zwischen der stationären Überwachung und der mobilen Messgeräte.
Umgangssprachlich werden die stationären Anlagen auch Starenkasten genannt. Diese Geräte sind mit piezoelektrischen oder faseroptischen Sensoren weit verbreitet. Diese sind an einer bestimmten Stelle, für einen längeren Zeitraum (Jahre), fest installiert. Da die Abschreckungswirkung von stationären Anlagen für Ortskundige eher niedrig ist, werden zusätzlich mobile Kontrollen durchgeführt. Die Messung vom Straßenrand aus, erfolgt entweder durch Radar, Laser oder auch Lichtschranken. Die mobilen Messgeräte werden so versteckt, dass ein abbremsen fast unmöglich ist.
Doch wie erfasst ein Blitzer einen zu schnellen Verkehrsteilnehmer?
Hierzu im Interview Professor Bernd Klein. Er lehrt elektronische Schaltungstechnik und Mikroprozessortechnik an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Interview mit Prof. Klein
Messfehler beim Blitzen
Nach dem Eichgesetz muss die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) die Messgeräte, die im Verkehrswesen eingesetzt werden, eichen und zulassen sowie die Messsicherheit gewährleisten. Hierzu kommt eine jährliche Eichpflicht, die durch das Anbringen des Eichsiegels und durch die Ausstellung des Eichsscheins bestätigt wird. "Der Messbeamte vor Ort ist verpflichtet, sich von der Gültigkeit der Eichung zu überzeugen. Durch diese regelmäßige Wartung werden Messfehler vermieden", so Christoph Hecht, Fachreferent Verkehrssicherheit und Straßenbewertung.
Zukunftsperspektive
In vielen europäischen Nachbarländern wird das Streckenkontrollverfahren (Section Control) bereits durchgeführt. Das Grundprinzip dieser neuen Vorgehensweise ist die Überwachung der Durchschnittsgeschwindigkeit in einem vorher bestimmten Streckenabschnitt. Das Fahrzeug wird beim Ein- und Ausfahren in diesen Streckenabschnitt registriert. Die Durchfahrzeit wird gemessen und mit einer Weg-Zeit-Berechnung die durchschnittliche Geschwindigkeit errechnet. Wenn das Fahrzeug die zulässige Geschwindigkeit überschritten hat, werden die Daten zur Strafverfolgung gespeichert, andernfalls unmittelbar gelöscht. Der Vorteil besteht darin, dass es sich um eine tatsächliche Streckenmessung handelt. "Strecken auf denen sich Unfallhäufungspunkte befinden, könnten so auf der gesamten Länge entschärft werden", betont Hecht.
Jedoch stehen in Deutschland dem Section Control datenschutzrechtliche Hürden entgegen. Bereits das Registrieren eines Fahrzeugs in den Streckenabschnitt stellt ein Grundrechtseingriff dar. Dafür ist eine Ermächtigung erforderlich, die derzeit nicht vorliegt.
Bisher sind alle Anforderungen zur Durchführung des Section Control gescheitert. "Leider ist auch nicht absehbar, ob die Politik die Möglichkeit erkennt, durch Aktualisierung der bestehenden Rechtslage die Straßen sicherer zu machen", erklärt Hecht.
Franziska Sporon (Text), Liesa Seifert (Video)
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